FDP: So geht man nicht mit einem 80 jährigen Baum um

Eine Baumschutzsatzung soll Bäume schützen. So einfach lässt sich der Sinn dieser Satzung erklären. Kaltenkirchen hat sich 2014 eine „Satzung zum Schutze des Baumbestandes im gesamten Gebiet der Stadt Kaltenkirchen“ gegeben.
Die damalige politische Diskussion wurde sehr kontrovers geführt. Während die CDU sich gegen die Festsetzung von zu schützenden Bäumen gewehrt hatte und bei der Abstimmung zur Schaffung einer Baumschutzsatzung nicht zugestimmt hatte, hatte die FDP, auf deren Initiative die Baumschutzsatzung zurückging, zusammen mit der SPD und Pro Kaki die Baumschutzsatzung beschlossen.

Ein „Knackpunkt“ war neben der Festsetzung von Höhe und Stammumfang der zu schützenden Bäume die Festlegung, wer für zugelassene Ausnahmeregelungen zuständig ist. Die Kriterien für eine Ausnahme sind klar festgelegt.
Katharina Loedige, FDP-Fraktionsvorsitzende zur aktuellen Protestaktion gegen die Fällung einer Rotbuche am DRK Seniorenheim: „ Die Entscheidung, die Fällung der Rotbuche als Ausnahme zuzulassen, liegt beim Bürgermeister. Er hat jedoch nach der Regelung in der Baumschutzsatzung vor einer Ausnahmegenehmigung den ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten durch schriftliche Anhörung zu beteiligen. Wenn der Naturschutzbeauftragte der Ausnahmeregelung widerspricht, muss die Sache vor der Entscheidung im Bau-und Umweltausschuss behandelt werden.
Leider hat sich der Naturschutzbeauftragte offensichtlich der Argumentation des Bürgermeisters angeschlossen und keine Schutzbedürftigkeit erkannt.
Deshalb haben wir Stadtvertreter keine Möglichkeit gehabt, uns mit Einzelheiten zur Fällung und vor allem mit deren Begründungen zu beschäftigen. Wir hätten viele Einzelfragen gehabt. Insbesondere zu dem Argument des Bürgermeisters zur Verschattung. Die Baumschutzsatzung sieht in diesem Fall vor, dass die Verschattung so stark sein muss, dass die verschatteten Räume tagsüber nur mit künstlicher Beleuchtung erhellt werden können.

Katharina Loedige abschließend: „ Der Bürgermeister hat hier offensichtlich „großzügig“ die Fällung zugelassen und bleibt auch nach den Protesten bei seiner Entscheidung. Er wäre gut beraten, die Sache noch einmal an sich zu ziehen und uns Politiker in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Darüber hinaus sollte der Träger des DRK-Seniorenheims die Proteste ernst nehmen und zum Frieden beitragen und sich um eine Lösung bemühen, die die Fällung der Rotbuche entbehrlich macht.“

Die 80 Jahre alte Rotbuche am DRK Seniorenheim
Die 80 Jahre alte Rotbuche am DRK Seniorenheim.